Wer bekommt eine Kur?
Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Kur zur Stärkung Ihrer Kraft.
Wenn Sie morgens schon müde sind, tausend Baustellen täglich auf ihre Lösung warten
und Sie einfach keine Kraft mehr haben, den Anforderungen ihres Alltags standhalten zu können,
dann ist dies die geeignete Voraussetzung für eine Kur.
Kinder mit Erkrankungen ( ADS/ ADHS , Neurodermitis, Atemwegsinfekte und emotionale Bindungsstörungen) können bis zum Alter von 14 Jahren mit behandelt werden, und Ihre Kinder können an der Kur teilnehmen.
Kinder bis zum Alter von 12 Jahren können Sie als gesunde Kinder begleiten. Die Pflichtleistung ist geschlechtsneutral! Das bedeutet, wenn ein Vater in der Erziehungsverantwortung steht und ebenfalls keine Kraft mehr hat, kann dieser ebenfalls eine Kur beantragen und auch in diesem Fall helfen wir Ihnen gerne!
Eine Vater-Kind-Kur wird sehr schwer bewilligt, obwohl es auch ihr Rechtsanspruch ist und die Pflichtleistung der Krankenkasse dem Vater ebenso zusteht wie einer Mutter.
Lassen Sie sich nicht von der Krankenkasse ins Bockshorn jagen, wenn Ihnen am Telefon von der Krankenkasse mitgeteilt wird, dass der Rententräger Ihnen eine Kinderreha zahlen muss.
Der Rententräger bewilligt eine Reha, wenn ihre Arbeitsfähigkeit in Gefahr ist oder bereits eine Arbeitsunfähigkeit besteht.
Erstanträge für Kinderreha werden mit über 80% abgelehnt, mit dem Hinweis, dass eine Arbeitsfähigkeit nicht wieder herzustellen ist.
Merke: Chronische Erkrankungen gehen nicht weg, damit muss man leben, und von daher wird das zu keiner Bewilligung führen, denn was nicht weg geht, muss man nicht in der Kur behandeln lassen, denn das Ziel ist, etwas zu heilen oder zu verbessern. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter, wenigstens eine Kur bewilligt zu bekommen, die Ihnen hilft, mit den Belastungen einer chronischen Erkrankung fertig zu werden.